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Als die Ampelkoalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 6. November 2024 nach knapp drei Jahren zerbrach, war der Zeitpunkt für die fristgerechte Präsentation ihres Armuts- und Reichtumsberichts (ARB) längst verstrichen. Dieser wird gemäß eines im Oktober 2001 gefassten Bundestagsbeschlusses jeweils zur Mitte einer Legislaturperiode fällig. Umso leichter hatte es nunmehr Bärbel Bas (SPD) als neue Arbeits- und Sozialministerin, weil sie auf die Vorarbeiten des jahrelang von ihrem Parteifreund Hubertus Heil geleiteten Hauses für den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht zurückgreifen konnte. Seit dem Regierungswechsel am 6. Mai 2025 sind daher weniger als fünf Monate vergangen, bis die Berichtsentwurfsfassung nach einer im Vergleich zu früheren Berichten geräuschlosen Ressortabstimmung vorlag.[1]
Als die rot-grüne Regierung unter Gerhard Schröder am 27. Januar 2000 erstmals den Auftrag zur Vorlage eines Armuts- und Reichtumsberichts erteilte, verband der Bundestag damit die Forderung, dass die Erfassung der Ungleichheit „in die Analyse der gesamten Verteilung von Einkommen und Lebenslagen eingebettet“ sein müsse, dass der Report genaueren Aufschluss über „individuelle und kollektive Lebenslagen“ geben solle und „nicht zu einem Zahlengrab“ werden dürfe. Weiter hieß es in dem besagten Parlamentsbeschluss: „Die Berichterstattung muss die Ursachen von Armut und Reichtum darlegen.