Zum Gesetzentwurf der rot-grünen Bundesregierung
In der Bundesrepublik ist ein zentrales familienpolitisches Problem - die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Geschlechter - bisher nur äußerst unzureichend gelöst. Das geltende Recht zielt in seinen Wirkungen auf einen längeren Ausstieg von Frauen aus der Erwerbstätigkeit ohne eigenständige Existenzsicherung, verhindert in hohem Maße die Gleichzeitigkeit von Kindererziehung und Beruf, verbunden mit den Schwierigkeiten des Wiedereinstiegs, der Entwertung beruflicher Qualifikationen und häufig verschlechterten Arbeitsmarktpositionen. Im Koalitionsvertrag haben SPD und Grüne festgehalten, daß Familie und Beruf besser zu vereinbaren sein "müssen", und die Weiterentwicklung von Erziehungsgeld und -urlaub sowie einen Ausbau der Kinderbetreuungsangebote für alle Altersgruppen angekündigt. Nun legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor. Führt die beabsichtigte Reform zu Veränderungen des traditionellen Geschlechterarrangements? Und wie effektiv sind die Regelungen in bezug auf eine Politik der Chancengleichheit?
Rechtliche Defizite und empirische Befunde
Seit seinem Inkrafttreten 1986 wurde das Bundeserziehungsgeldgesetz mehrfach geändert und der Erziehungsurlaub immer wieder verlängert.