Nachdem bekannt geworden war, daß die hessische CDU ihren Landtagswahlkampf unter anderem mit Geldern von Schwarzkonten finanziert hatte, trat das hessische Wahlprüfungsgericht erneut in die Wahlprüfung ein. Dessen Vorsitzender Bernhard Heitsch erklärte im März 1999, das Gericht halte den Einsatz nicht deklarierter Spenden für „sittenwidrig“. Laut den Wahlprüfungsvorschriften des Landes kann ein Wahlresultat für ungültig erklärt werden, wenn es durch „sittenwidrige Handlungen“ beeinflußt wurde. Nach der Erklärung von Heitsch griff die Wiesbadener Regierung unter Ministerpräsident Koch die Vorschriften des Wahlprüfungsgesetzes als verfassungswidrig an und monierte unter anderem die Besetzung des Wahlprüfungsgerichts, dem neben zwei Richtern auch drei Landtagsabgeordnete angehören. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem Vorsitz von Jutta Limbach gab dem Antragsteller in seinem Urteil vom 8. Februar 2001 (Az. 2 BvF 1/00) teilweise recht. Eine Ungültigerklärung der Wahl wurde an strenge Kriterien gebunden. Dies setze Fehler „von solchem Gewicht voraus, dass ein Fortbestand der in dieser Weise gewählten Volksvertretung unerträglich erschiene“. Zudem müsse die Möglichkeit bestehen, gegen eine Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts den Hessischen Staatsgerichtshof als Revisionsinstanz anzurufen.
In der November-Ausgabe ergründen Carolin Amlinger und Oliver Nachtwey die Anziehungskraft des demokratischen Faschismus. Frank Biess legt die historischen Vorläufer von Trumps autoritärer Wende offen – ebenso wie die Lebenslügen der Bundesrepublik. Daniel Ziblatt zieht Lehren aus der Weimarer Republik für den Umgang mit den Autokraten von heute. Annette Dittert zeigt, wie Elon Musk und Nigel Farage die britische Demokratie aus den Angeln zu heben versuchen. Olga Bubich analysiert, wie Putin mit einer manipulierten Version der russischen Geschichte seinen Krieg in der Ukraine legitimiert. Ute Scheub plädiert für die Umverteilung von Wohlstand – gegen die Diktatur der Superreichen. Sonja Peteranderl erörtert, inwiefern sich Femizide und Gewalt gegen Frauen mit KI bekämpfen lassen. Und Benjamin von Brackel und Toralf Staud fragen, ob sich der Klimakollaps durch das Erreichen positiver Kipppunkte verhindern lässt.