Stell Dir vor, es gibt ein neues, deutlich verbessertes Betriebsverfassungsgesetz - und es wird kaum Gebrauch davon gemacht. Ganz von der Hand zu weisen ist diese Perspektive nicht: Schließlich arbeiten schon jetzt nur noch etwa 35% aller Beschäftigten in Unternehmen mit Betriebsrat. Demokratie ist also kein Selbstläufer: Sie braucht einerseits verläßliche Rechtsgrundlagen, sie benötigt andererseits aber auch aktive, mutige Bürger, die von ihren verbrieften Rechten Gebrauch machen. Notwendig ist deshalb sowohl eine Aktivierung der Arbeitnehmer im Unternehmen als auch eine Verbesserung der rechtlichen Grundlagen. Wobei letzteres erst die Basis dafür legt, daß eine zeitgemäße Partizipation der Beschäftigten an den betrieblichen Belangen möglich wird.
Eine Erfolgsstory
Die Beteiligung der Beschäftigten an betrieblichen Entscheidungen reicht weit ins 19. Jahrhundert zurück. Sie ist Ausdruck des historisch gewachsenen Typus industrieller Beziehungen in Deutschland. Zu den Wesensmerkmalen dieses Modells gehört die Regelung der Arbeitsbeziehungen sowohl auf einer betrieblichen, einer unternehmensbezogenen und einer überbetrieblich-tariflichen Aushandlungsebene. Zwischen diesen Ebenen besteht eine juristische Trennung und eine alltagsweltliche Verknüpfung.