Unmittelbar nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 erklärte der Atlantikrat, wenn festgestellt werde, daß sie "vom Ausland aus gegen die Vereinigten Staaten" verübt wurden, komme Artikel 5 des NATO-Vertrags zur Anwendung, der die Mitglieder zu "gemeinsamer Selbstverteidigung" verpflichte. (Vgl. den Wortlaut des Beschlusses vom 12. September 2001 in "Blätter", 10/2001, S. 1262.) Ebenfalls am 12. September bezog sich der UN-Sicherheitsrat in einer ersten Resolution zu den Konsequenzen der Anschläge auf das "naturgegebene Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung im Einklang mit der Charta" der Vereinten Nationen (Art. 51; vgl. hierzu die Studie des Bremer Völkerrechtlers Gerhard Stuby in dieser "Blätter"-Ausgabe). Nachstehend der Wortlaut der Sicherheitsratsresolutionen vom 12. und 28 September sowie weitere Dokumente zur Entwicklung seit dem 11. September in chronologischer Folge. - D. Red.
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Liebe Mitbürger,
in den letzten neun Tagen hat die gesamte Welt mit eigenen Augen die Lage unserer Nation gesehen - und sie ist stark. Heute Abend sind wir ein Land, dass sich der Gefahr bewusst geworden und aufgerufen ist, die Freiheit zu verteidigen. Unser Schmerz wurde zu Wut, und Wut zu Entschlossenheit.