Beschluss des Landgerichts Berlin zur Gefahrenabwehrsache betreffend Maßnahmen nach § 47 ASOG (Rastefahndung) vom 15. Januar 2002 (Auszüge)
Im Rahmen der Bekämpfung des internationalen Terrorismus machen zahlreiche Bundesländer von der sogenannten Rasterfahndung Gebrauch, die bei "gegenwärtiger Gefahr" genutzt werden darf. In ihren Beschluss vom 15. Januar 2002 und 6. Februar 2002 ließen die Landgerichte Berlin und Wiesbaden die Beschwerde betroffener nicht-deutscher Studenten gegen die Fahndung zu. Wir dokumentieren die Urteile der Landgerichte Berlin und Wiesbaden in Auszügen. - D. Red.
Antragsteller: Der Polizeipräsident in Berlin [...] hat die Zivilkammer 84 des Landgerichts Berlin auf die Beschwerden [...] am 15. Januar 2002 beschlossen: 1. Die Beschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten vom 20./21. September 2001, vom 26. September 2001 und vom 24. Oktober 2001 werden aufgehoben. Die Anträge des Antragstellers vom 19./20. September 2001, vom 26. September 2001 und vom 24. Oktober 2001 werden zurückgewiesen. 2. Die Beschwerden der Beteiligten zu 4) werden als unzulässig verworfen. Gründe [...] Nach § 47 Abs. 1 Satz 1 ASOG kann die Polizei die Übermittlung personenbezogener Daten zum Zweck des Abgleichs mit anderen Datenbeständen nur verlangen, wenn sie eine gegenwärtige Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leben, Leib oder Freiheit einer Person abzuwehren hat.