Ausgabe Januar 2002

Verdacht auf Vorbereitung eines Angriffskrieges.

Strafanzeige gegen die Bundesregierung vom 14. November 2001

Initiiert von einigen Bürgern der nordhessischen Stadt Witzenhausen schlossen sich mehrere hundert Menschen einer Anzeige an, eingereicht bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft gegen die Bundesregierung. Da die Bundesrepublik von keiner Seite angegriffen wurde, da es auch keinerlei UN-Mandat für ein militärisches Eingreifen gegen den Terrorismus bzw. gegen Afghanistan gebe, verstoße ein Bundeswehreinsatz gegen geltendes Völkerrecht und das Grundgesetz. Die Anzeige wurde am 14. November 2001 in der "Frankfurter Rundschau" abgedruckt; wir dokumentieren den Wortlaut. - D. Red.

An die Generalstaatsaawaltschaft Elßholzstr. 30-33 10781 Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir teilen die Empörung und Trauer über die Terroranschläge vom 11.9.01. Gleichzeitig müssen wir aber darauf hinweisen, daß Rache und Vergeltung nach dem Völkerrecht nicht erlaubt sind. Die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates ermächtigen einen oder mehrere Staaten nicht zu einer militärischen Bestrafungsaktion. Deshalb sehen wir uns gezwungen, Strafanzeige wegen des Verdachtes auf Vorbereitung eines Angriffskrieges gegen Afghanistan nach § 80 StGB und aus allen weiteren rechtlichen Gründen zu stellen.

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