Bei Fragen, die das Gewissen betreffen, fällt es vielfach nicht leicht, abweichende Positionen zu tolerieren. Dies zeigt sich aktuell in der Debatte um die Embryonen verbrauchende Stammzellforschung. Aus Sicht der Kritiker verlangen die Befürworter nicht weniger, als eine Tötung vollwertiger Menschen für wissenschaftliche Zwecke zu genehmigen. Demgegenüber sehen die Befürworter in der Haltung der Gegner eine erbarmungslose Verweigerung von Heilungschancen. Für beide ist die jeweils andere Position eine Zumutung. Doch diese Zumutung gilt es auszuhalten. Die Gegner der Stammzellforschung argumentieren, dass jedes humane Leben von Anfang an im vollen Umfang zu schützen sei. Genau so, wie jedem geborenen Menschen ein unbedingtes Lebensrecht zukommt, egal ob jung oder alt, gesund oder krank, gemeinnützig oder gemeingefährlich, muss ihres Erachtens auch jedem ungeborenen Menschen bis hin zum frühen Embryo der volle Schutz zugestanden werden. Diese Argumentation appelliert an die Idee einer grundlegenden und gleichen Daseinsberechtigung aller Menschen, die eine lange geistesgeschichtliche Tradition hat. Sie kommt im Rahmen jüdisch-christlicher Anschauungen im Gedanken von der Gottesebenbildlichkeit des Menschen zum Ausdruck. In säkularen Kontexten zeigt sie sich in der Ansicht von dem Selbstzweckcharakter eines jeden Menschen.
Mit ihren Interventionen in Venezuela und Iran ist die zweite Trump-Regierung zu einem Frontalangriff auf das Völkerrecht übergegangen – und im Inneren der USA höhlt sie den Rechtsstaat immer weiter aus. Das oft opportunistische Verhalten europäischer Regierungen gegenüber Trump schwächt die internationale Ordnung zusätzlich.