Ausgabe Juni 2002

Religiöser Fundamentalismus oder politischer Rechtsextremismus?

Islamistische Organisationen und Aktivitäten in der Bundesrepublik

Als unmittelbar nach den Anschlägen in New York und Washington am 11. September 2001 Osama Bin Laden mit seinem Al Qaida-Netzwerk als vermeintlicher Urheber des Terrors feststand, sahen sich Musliminnen und Muslime etwa in den USA, in Großbritannien und in Deutschland verstärkt Anpöbeleien oder gar körperlichen Übergriffen ausgesetzt. Äußere Merkmale wie Kleidung, Haarfarbe oder Bart reichten aus, Angehörige muslimischen Glaubens als solche zu identifizieren und für den Terror in eine Art Sippenhaft zu nehmen. Tief sitzende Ressentiments brachen sich Bahn. Gleichzeitig richtete sich die öffentliche Aufmerksamkeit auf islamisch-fundamentalistische Organisationen in den westlichen Einwanderungsländern.

In der Bundesrepublik gerieten dadurch beispielsweise der mittlerweile vom Bundesinnenministerium verbotene Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V. - auch als Kalifatsstaat bekannt - oder die größere und politisch bedeutendere Islamische Gemeinde Milli Görüs e.V. ins Visier, deren Mitglieder im Wesentlichen die türkische Staatsangehörigkeit besitzen. Bei den Verfassungsschutzämtern firmieren diese Vereine unter der Rubrik "Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern" oder sogar unter "Ausländerextremismus".

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