Ausgabe September 2002

Der Internationale Strafgerichtshof und die USA

Hintergründe der Sicherheitsratsresolution 1422

Was am 12. Juli 2002 in New York geschah - die Verabschiedung der Sicherheitsratsresolution 1422 unter massivem Druck der Vereinigten Staaten - findet in der breiteren Öffentlichkeit bisher nicht die gebührende Aufmerksamkeit. Die Folgen des Vorgangs sind unabsehbar. Claus Kreß, Straf- und Völkerrechtler in der Abteilung ausländisches und internationales Strafrecht der Universität Köln, analysiert die Auseinandersetzung um die Kompetenzen des neu geschaffenen Internationalen Strafgerichtshofs. Er kennt sie, als Mitglied der deutschen Regierungsdelegation, aus persönlicher Anschauung. - Im Maiheft der "Blätter" erörterte der Hamburger Völkerrechtler Norman Paech "Sinn und Missbrauch internationaler Strafgerichtsbarkeit" (S. 440-450). - D. Red.

Am 1. Juli 2002 ist das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH-Statut) 1) in Kraft getreten. Der IStGH wird im Rahmen seiner Zuständigkeit Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegs- und Bürgerkriegsverbrechen ahnden können, sofern das auf nationaler Ebene nicht geschieht. Die derzeitige Führung der USA lehnt dieses erste auf Dauer und Universalität angelegte internationale Strafgericht der Rechtsgeschichte ab.

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