Ausgabe August 2004

Zu einer Theorie des Völkermords

Wie andere Delikte auch, erweist sich jene Art des Verbrechens, die uns nach den Erfahrungen der "Holocaust" oder "Shoah" genannten millionenfachen Erschießung oder Vergasung der europäischen Juden durch hunderttausende nationalsozialistische Deutsche wie keine andere moralisch aufbringt, als Ergebnis eines komplexen Zuschreibungsprozesses. Die in den Medien wieder und wieder verbreiteten und ebenso häufig wieder relativierten Warnungen vor einem Völkermord im Westen des Sudan, dem mit Anbruch der Regenzeit weitere hunderttausende Opfer in anderen Teilen des Landes folgen könnten, belegt das trefflich. Bisher konnten sich die zuständigen internationalen Organisationen nicht darauf einigen, die von arabischen Milizen tausendfach verübten Mordtaten, Vergewaltigungen und Vertreibungen als "Genozid", als "Völkermord" zu bezeichnen.

Der Grund für dieses Zögern liegt darin, dass die völkerrechtlich gültige Feststellung eines "Genozids" gemäß der im Dezember 1948 beschlossenen "Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords" für alle Zuständigen Rechtsfolgen und das heißt auch Verpflichtungen nach sich zieht.

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