Hartz IV in der Praxis
Mit kaum einem Gesetzeswerk der letzten Jahre sind so weit reichende, aber auch unterschiedliche Erwartungen und Befürchtungen verknüpft wie mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in Gestalt von Hartz IV. Durch die Einführung einer "Grundsicherung für Arbeitssuchende" mittels eines eigenständigen Sozialgesetzbuches (SGB) II und die Etablierung von JobCentern als "einheitliche Anlaufstelle für alle Ausbildung- und Arbeitssuchenden" wurden zwei tief greifende Weichenstellungen im Sozialsystem vorgenommen. Mit der "Grundsicherung für Arbeitssuchende" verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, das Nebeneinander zweier staatlicher Fürsorgesysteme – Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe – zu beenden und eine intensivere Unterstützung der Hilfebedürftigen in Ausbildung oder Arbeit sicherzustellen. Gewollte Nebeneffekte waren erhebliche Leistungskürzungen, vor allem zu Lasten der bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger, die perspektivisch mehrere Mrd. Euro einsparen sollen, sowie die Ausdehnung des Niedriglohnsektors.1 Mit den Beschlüssen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat wurde der Weg geebnet, um Hartz IV am 19. Dezember 2003 in Kraft zu setzen.