Am 1. Januar 2005 tritt das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", besser bekannt als Hartz IV, in Kraft. Für die Entwicklung von Armut in der Bundesrepublik markiert das Gesetzespaket eine historische Zäsur, da es tief in das deutsche Arbeits- und Sozialrecht eingreift. Besonders problematisch ist die Umwandlung der Arbeitslosenhilfe in das Arbeitslosengeld (ALG) II, weil es nicht mehr den früheren, ohnehin durch die Vorgänger- Gesetze Hartz I bis III massiv gesenkten Lebensstandard von Langzeitarbeitslosen sichert, sondern nur noch deren Existenzsicherung dient.
Tatsächlich ist das ALG II mit seinem Grundbetrag von 345 Euro monatlich für Alleinstehende im Westen bzw. 331 Euro im Osten (plus Erstattung der Kosten für Unterkunft und Heizung, sofern sie "angemessen" sind) genauso hoch wie der neue Sozialhilferegelsatz. Die gleichfalls am 1. Januar 2005 in Kraft tretende Sozialhilfereform macht das letzte Sicherungsnetz des Wohlfahrtsstaates jedoch durch eine Pauschalierung wiederkehrender Einmalleistungen noch löchriger, als es ohnehin schon war, und koppelt das offizielle soziokulturelle Existenzminimum wohl für Jahre, wenn nicht Jahrzehnte von der Entwicklung des gesellschaftlichen Reichtums ab.
Eingerichtet wurde damit eine Rutsche in die Armut: Nach der im "Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt" vom 24. Dezember 2003 auf maximal 12 bzw.