Im Rahmen der deutschen G 8-Präsidentschaft hat die Bundesregierung eine Initiative gegen „Produktpiraterie“ angekündigt. Das Bundeskabinett begründete in seinem Beschluss vom Oktober 2006 diesen Schritt insbesondere mit der Gefährdung der Innovationsfähigkeit der Industrieländer: „Innovationen sind die zentrale Grundlage für den Wohlstand in wissensbasierten Gesellschaften. Dies umfasst insbesondere die Frage des Schutzes von Innovationen in den internationalen Handels- und Investitionsbeziehungen. Wir sehen vor allem Handlungsbedarf bei der Verbesserung des internationalen Regimes zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie.“1
Dieser Argumentation zufolge haben Industrieländer wie Deutschland im globalen Wettbewerb um Standorte und Marktanteile einen schweren Stand mit Blick auf die niedrigen Löhne, wie sie etwa in Asien gezahlt werden. Die eigenen Vorteile lägen in anderen Bereichen, vornehmlich in der Fähigkeit deutscher Unternehmen, innovative Produkte und Verfahren auf den Markt zu bringen. Wenn diese dann von der – beispielsweise chinesischen – Konkurrenz nachgeahmt werden, so dass billige Kopien statt deutscher Originale die Weltmärkte erobern, sei der Tatbestand der Produktpiraterie erfüllt.