Ende Januar d.J. leitete der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag einen Präzedenzfall ein, der von Menschenrechtsaktivisten als notwendiges Signal der internationalen Gemeinschaft begrüßt wurde: Das Gericht erhob Anklage gegen den Warlord Thomas Lubanga, der während des kongolesischen Bürgerkriegs die „Union Kongolesischer Patrioten“ anführte und als Kommandant ihres militärischen Arms, so die Anklage, zahlreiche Kindersoldaten rekrutieren ließ.1
Damit nimmt der seit 2002 bestehende IStGH seinen ersten Prozess überhaupt auf. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, wird die Täterschaft der (Zwangs-)Rekrutierung von Kindersoldaten endlich juristisch geächtet – schließlich ist der Zwang, als Soldat zu handeln und zu töten, neben Prostitution der schlimmste Missbrauch von Kindern, und Rekrutierung und Einsatz von Kindern unter 15 Jahren als Soldaten sind sowohl durch die internationale Menschenrechtsgesetzgebung als auch durch internationales humanitäres Recht verboten.
Doch Lubanga steht nich allein: Studien der Vereinten Nationen zufolge sind weltweit in mindestens 20 Ländern rund 300 000 Jungen und Mädchen betroffen. Ihr Einsatz in Konflikten wird insbesondere durch den weitgehend unregulierten Kleinwaffenhandel und den damit verbundenen leichten Zugang zu Waffen möglich, da diese Waffen billig und einfach zu bedienen sind – das Töten wird zum „Kinderspiel“.