Von der Familien- zur Gesellschaftspolitik
Ein dreiviertel Jahr vor der Bundestagswahl im September sind die Wahlgeschenke an Familien bereits verteilt: Zum 1. Januar 2009 wurden das Kindergeld erhöht und der steuerliche Kinderfreibetrag angehoben. „Familiennahe“ Dienstleistungen können in höherem Umfang als bisher steuerlich abgesetzt werden. Auch Schulgeld für Privatschulen darf jetzt bis zu einer Höhe von 5000 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
Darüber hinaus ist im Rahmen des zweiten Konjunkturprogramms der Bundesregierung unter anderem ein Gutschein von 100 Euro pro Kind vorgesehen. Profitieren dürften Familien, zumindest solche aus der Mittelschicht, in geringem Umfang auch von den vorgesehenen Steuererleichterungen.
Während die Familien also von der Politik viel umworben werden, ist es um die Situation der Frauen – trotz mancher „Alpha-Mädchen“ – deutlich stiller geworden. Woran liegt das?
Eine mögliche Antwort auf diese Frage liegt auf der Hand: Frauen in der Bundesrepublik unterliegen heutzutage qua Geschlecht keiner legalen, offenen Fremdbestimmung mehr – weder in ihren privaten Lebensverhältnissen, noch in ihrer Stellung in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft. Entsprechende Bestimmungen im Straf-, Zivil- und Arbeitsrecht wurden in den letzten Jahrzehnten schrittweise beseitigt.