Geschlechterordnungen unterliegen dem Wandel von Zeit und politischen Kräfteverhältnissen. Dass die traditionellen geschlechterpolitischen Vorstellungen – entgegen der landläufigen Annahme einer angeblich bereits verwirklichten Gleichberechtigung der Geschlechter und Lebensweisen – sich dabei immer wieder als erstaunlich beharrlich erweisen, zeigt die aktuelle Auseinandersetzung um das Transsexuellengesetz.
Worum geht es in diesem Streit? Das 1980 verabschiedete „Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz)“ ermöglicht Personen, die sich ihrem bei Geburt zugeordneten Geschlecht nicht (mehr) angehörig fühlen, zwei Varianten, um rechtlich das andere Geschlecht anzunehmen. Die sogenannte kleine Lösung beinhaltet die Änderung des Vornamens, den Anspruch auf eine entsprechende Anrede und die inzwischen erkämpfte Möglichkeit, das gelebte Geschlecht in den Pass eintragen zu lassen. Die „große Lösung“ ermöglicht darüber hinaus die umfassende personenstandsrechtliche Anerkennung im neuen Geschlecht. Damit eröffnen sich der Person gleichwertig alle Rechte und Pflichten, die diesem Geschlechtsstatus entsprechen.