Ausgabe Juli 2010

Unser Krieg am Hindukusch

Afghanistan und die Aufweichung des Völkerrechts

Nicht immer führt der Kampf um das Recht zum Erfolg, das hat die Friedensbewegung in den vergangenen 30 Jahren schmerzlich erlebt. Vor dem Bundesverfassungsgericht musste sie einige herbe Niederlagen einstecken. Das bekannte „Out-of-area“-Urteil von 1994[1] öffnete die Grenzen der Landesverteidigung und erschloss der Bundeswehr faktisch die Welt als Einsatzgebiet. Das ursprüngliche Konzept des Grundgesetzes von der Bundeswehr als ausschließlicher Verteidigungsarmee wurde damit aufgegeben.

Ebenso gravierend war die Beseitigung der wichtigen Differenzierung in der UN-Charta zwischen traditionellen Verteidigungsbündnissen und kollektivem Sicherheitssystem, an dem sich das Grundgesetz in Art. 24 Abs. 2 orientierte. Die NATO wird durch diese Interpretation auf dieselbe Stufe wie die UNO bzw. die ihr unterstehenden Regionalsysteme gestellt. Dieser Paradigmenwechsel ist unter Verfassungs- und Völkerrechtlern kaum kritisiert worden,[2] vielleicht deswegen, weil der Parlamentsvorbehalt für Bundeswehreinsätze als „Trostpflaster mit Befriedungsfunktion“ mit der besagten Entscheidung eingeführt wurde. Bei Licht besehen handelt es sich aber um ein Linsengericht.

Im Jahr 2000 hatte die PDS noch versucht, die Umwandlung des NATO-Bündnisses von einem Verteidigungs- zu einem weltweiten Interventionsinstrument in das Parlament zurückzuholen.

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Aktuelle Ausgabe Juni 2026

In der Juni-Ausgabe deutet Andreas Püttmann den Aufstieg der Rechten als Ausdruck einer tiefgreifenden kulturellen Krise und eines entgrenzten Narzissmus. Meron Mendel plädiert für eine Pluralisierung der Erinnerungskultur, die nicht nur warnt, sondern auch verbindet. Angesichts des gegenwärtigen autoritären Umbruchs entwirft Franziska Brantner einen neuen Liberalismus, der Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zusammendenkt. Nina Kolleck erklärt, warum die Nutzung von Social Media kein Privatproblem ist und die Verantwortung für deren gravierende Folgen zuvorderst bei den Plattformbetreibern liegt. Carola Lentz würdigt die Geschichte des Goethe-Instituts und die demokratische Qualität seiner Kulturarbeit, die heute zunehmend in das Fahrwasser rauer Machtpolitik gerate. Wolfgang Zellner lotet in einer von Ordnungszerfall und Großmachtkonkurrenz geprägten Welt die Handlungsspielräume Europas aus, während Wolfgang Kaleck fragt, wie sich das Völkerrecht gegen Trump verteidigen – und weiterentwickeln – lässt.

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