Ungeachtet des jungsten Wirtschaftswachstums ist von einer Entlastung in der Debatte um die Verlängerung der Arbeitszeiten nichts zu spüren. Im Gegenteil: Der Druck auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nimmt weiter zu – in Deutschland, wo das Arbeitgeberlager längst eine weitere Heraufsetzung des Renteneintrittsalters von 67 auf 70 Jahre fordert, und in Frankreich, wo im Kampf gegen die jüngsten Rentenalterserhöhungen (die auch dort nichts anderes als Rentenkürzungen bedeuten) bereits die Barrikaden brennen.
Im Mittelpunkt der Ausweitung steht indessen die Europäische Union. Dabei geht es im Wesentlichen um die Verlängerung der Lebensarbeitszeiten, vor allem jedoch um die Verlängerung der Wochenarbeitszeit. Dort ist der Startschuss für die weitere Deregulierung des Arbeitszeitrechts längst gefallen.
Am 24. März 2010 hat die Europäische Kommission beschlossen, die entscheidende Europäische Arbeitszeit-Richtlinie (von 1993 und 2003) „umfassend“ zu überarbeiten. Infolge der vorangegangenen Auseinandersetzungen um die Arbeitszeit war diese zwar ohnehin „nur“ ein Kompromiss auf Basis des kleinsten gemeinsamen Nenners; dennoch hatte sie entscheidende Bedeutung für die Standardisierung der 40-Stunden-Woche und die Begrenzung der Arbeitszeit auf 48 Stunden in Europa.