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Seit geraumer Zeit strahlt ein neuer Stern am sozialpolitischen Diskurshimmel: der arbeitende Alte. Ein jung gebliebener älterer Mensch, dem eine neue Flexi-Rente das Arbeiten ins Unbegrenzte ermöglicht. Dabei handelt es sich bei dieser Rente bisher eher um eine Metapher der sozialpolitischen Rhetorik als um eine konkrete, eigenständige Rentenart aus dem deutschen Sozialgesetzbuch. Sie umfasst ein Ensemble arbeits- und sozialrechtlicher Zielvorstellungen und Regularien, die vor allem das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus befördern sollen. Dies erhofft man sich vor allem durch geeignete Kombinationen aus rentenrechtlichen Regeln (etwa Teilrente), arbeitsrechtlichen Vorschriften (etwa erleichterte Befristungen) und beitragsrechtlichen Privilegien (etwa Streichung von Arbeitgeberbeiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung). Mit Blick auf die Beschäftigten sollen materielle Anreize und sozialer Druck ineinandergreifen.
Die in dankenswerter Offenheit erklärte Zielsetzung der Flexi-Debatte lautet: „Arbeit im Alter [...] zum Massenphänomen“ werden zu lassen; und dies durch „Maßnahmen, mit denen der Ruhestand für einen möglichst großen Teil der Arbeitnehmerschaft hinausgezögert wird.