Die Abschaffung des europäischen Asylrechts
Deutschland will sich weiter gegen Flüchtlinge abschotten. Darauf haben sich Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen verständigt: Ab August dürfen lediglich tausend Angehörige pro Monat im Rahmen des Familiennachzugs einreisen, insgesamt soll die Zuwanderung 220 000 Menschen pro Jahr nicht übersteigen. Damit haben sich jene Kräfte durchgesetzt, die schon lange eine Obergrenze für Flüchtlinge fordern.
Dabei gerät allerdings eines schnell aus dem Blick: EU und Bundesregierung verfolgen schon längst eine äußerst restriktive Asylpolitik. Dafür steht vor allem der im März 2016 abgeschlossene EU-Türkei-Deal. In diesem verpflichtet sich Ankara nicht nur, die illegale Migration von der Türkei in die EU mit „allen erforderlichen Maßnahmen“ zu unterbinden und all jene abgelehnten Asylbewerber zurückzunehmen, die über türkisches Hoheitsgebiet in die EU gelangt waren.
Die Türkei sichert darin auch zu, Flüchtlinge mit einem Anspruch auf internationalen Schutz aufzunehmen, die irregulär über ihr Hoheitsgebiet in die EU eingereist sind. Für Flüchtlinge aus Syrien wurde ein Tausch vereinbart: Die Türkei nimmt jeden syrischen Flüchtling zurück, der irregulär auf den griechischen Inseln ankommt, die EU nimmt im Gegenzug einen anderen syrischen Flüchtling direkt aus der Türkei auf.