Wie sich in der Pandemie unsere Demokratie bewährt

Bild: Bundeskanzlerin Angela Merkel und Gesundheitsminister Jens Spahn im Deutschen Bundestag, 25.3.2021 (IMAGO / Political-Moments)
Gut ein Jahr hat uns die Pandemie inzwischen fest im Griff. Wir erleben eine Gesundheitskrise historischen Ausmaßes, mit unzähligen individuellen Tragödien, aber auch mit weitreichenden sozialen und ökonomischen Folgen. Befinden wir uns damit aber auch, wie es von zahlreichen juristischen wie nicht-juristischen Beobachtern behauptet wird, in einer Verfassungs- und Demokratiekrise?
„Ausnahmezustand“, „Grundrechtssuspendierung“, „Notverordnungen“ und „Ermächtigungsgesetz“ – das sind nur einige der polemischen Stichworte in den medialen Durchlauferhitzern der Tweets, Blogs und Feuilletons. Selbst Vergleiche der Bundesrepublik mit diktatorischen Regimen wie China und Nordkorea gehen vielen, sogar juristischen, Kommentatoren inzwischen leicht von der Hand. Wenn man diese hyperventilierenden Debatten verfolgt, könnte man fast den Eindruck gewinnen, dass sich die Republik tatsächlich auf dem Weg in die von der AfD behauptete „Corona-Diktatur“ befindet.
Doch dieser mediale Eindruck täuscht. Denn das Grundgesetz hat sich, allen voreiligen Nachrufen zum Trotz, in der Pandemie bewährt.[1] Wir erleben in der Coronakrise gerade keinen Ausnahmezustand, sondern einen demokratischen Rechts- und Sozialstaat bei der Arbeit. Dies bedeutet keineswegs, dass keine Fehler gemacht wurden oder dass es keine Probleme gäbe.