Ausgabe Juli 2022

AfD vs. Zivilgesellschaft: Angriff auf die Gemeinnützigkeit

IMAGO/Dominik Kindermann

Bild: IMAGO/Dominik Kindermann

Die Naturfreunde Thüringen engagieren sich nicht nur für nachhaltige Umweltpolitik, sondern stehen auch für demokratische Werte ein: gegen Rassismus, Rechtsradikalismus und Menschenfeindlichkeit. Ihr Bundesverband unterhält sogar eine eigene Fachstelle, die völkischen Ideologien im Naturschutz entgegenwirken will.

Und so war für die Thüringer Naturfreunde am 5. Februar 2020 sofort klar: Die Wahl des FDP-Mannes Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten mit den Stimmen der AfD war ein „absoluter Tabubruch“. So hielten sie es auch auf ihrer Facebook-Seite fest. Abends gehörten sie zu den Tausenden von Menschen, die vor dem Thüringer Landtag demonstrierten – und an den nachfolgenden Tagen wiederkehrten.

Man möchte meinen, dieses gesellschaftspolitische Engagement gehöre in einer Demokratie selbstverständlich dazu. Doch weit gefehlt: Dem stehen allzu oft das Gemeinnützigkeitsrecht – die sogenannte Abgabenordnung – und das örtliche Finanzamt entgegen. So auch in diesem Fall: Nachdem anonyme Anzeigen gegen den Verband und dessen Jugendorganisation eingingen, die sich auf verschiedene Anti-AfD-Facebook-Posts der Naturfreunde auch aus den Jahren vor der Kemmerich-Wahl bezogen, zweifelte das Finanzamt die Gemeinnützigkeit des Vereins an.

Es ist nicht das erste Mal, dass AfD-Politiker*innen oder Personen aus deren Umfeld versuchen, gemeinnützigen Vereinen die Redefreiheit zu entziehen oder diese anderweitig zu attackieren.

Juli 2022

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