Bild: Symbolbild: Trumps Konterfei auf einer Weltkarte in Trümmern (IMAGO / Ralph Peters)
Der Nahe Osten kommt nicht zur Ruhe. Nach dem Zwölf-Tage-Krieg gegen Iran im Juni 2025 und der blutigen Niederschlagung von Protesten gegen das Regime im Januar 2026 griffen Israel und die USA Ende Februar erneut Iran an. Die Ziele dieses Krieges sind unklar und sein Ausgang ist offen. Der Schaden für das Völkerrecht ist dagegen offensichtlich. In dieser Situation müsste Europa eine Idee entwickeln, wie eine neue völkerrechtliche Ordnung aussehen könnte, in der die Mehrheit der Staaten sich gegen die Großmächte zusammenschließt, um zivilisatorische Mindeststandards zu verteidigen.
Eine entscheidende Frage im Streit um den Krieg gegen Iran ist die nach dessen völkerrechtlicher Zulässigkeit. Israel und die USA versuchen, diesen Krieg als Präventivschlag zu rechtfertigen. Das Völkerrecht schließt allerdings Präventivschläge grundsätzlich aus. Was allenfalls zulässig wäre, ist die Abwehr eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs, also ein Präemptivschlag. Doch ein solcher liegt hier nicht vor, denn für einen nur in äußerst engen Grenzen gerechtfertigten Präemptivschlag müssen drei Voraussetzungen zusammenkommen: eine erkennbare Angriffsabsicht, die notwendigen militärischen Kapazitäten und die plausible Annahme, dass ein Angriff unmittelbar bevorsteht. Die letzten beiden Voraussetzungen sind aber nach jetzigem Kenntnisstand nicht gegeben.
Es braucht nicht viel Fantasie, um die erste Voraussetzung als erfüllt zu betrachten.