Im Morast der Steuerhinterziehung
aus: »Blätter« 3/2010
Die Verletzung des fachlichen Standards bei der Erstellung der ‚Nervenfachärztlichen Gutachten‘ des Beschuldigten erfolgte nach Überzeugung des Gerichts […] vorsätzlich.“[1] Mit dieser Begründung verurteilte das Landgericht Gießen den Psychiater und Neurologen Dr. med.