Japans Bruch mit der Friedensverfassung
aus: »Blätter« 9/2007
Ihre Verfassung vom November 1946 bezeichnen die Japaner klangvoll als „Friedensverfassung“. In Artikel 9 verpflichtet sich das japanische Volk dort, auf „die Androhung oder Ausübung von militärischer Gewalt als ein Mittel zur Regelung internationaler Streitigkeiten“ zu verzichten.