60 Jahre Grundgesetz: Das uneingelöste Versprechen
aus: »Blätter« 5/2009
Das Grundgesetz in der Fassung vom 23. Mai 1949 enthält mit Art. 3 Abs. 2 das Grundrecht der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Im Folgenden finden Sie sämtliche »Blätter«-Beiträge von Ines Reich-Hilweg.
Das Grundgesetz in der Fassung vom 23. Mai 1949 enthält mit Art. 3 Abs. 2 das Grundrecht der Gleichberechtigung von Mann und Frau.