Ausnahmezustand in Permanenz: 9/11 als konstitutiver Akt
aus: »Blätter« 9/2006
Der Schock des 11. September 2001 hat in den Ländern des Westens zu einer beispiellosen Beschleunigung der Transformation des Straf- und Strafverfahrensrechts geführt. Unmittelbar nach dem Gewaltakt, binnen Monaten und manchmal binnen Tagen, haben die Regierungen Regelungen in Kraft gesetzt, die allgemeine und individuelle Freiheitsrechte beschneiden.