Arbeitsvermittlung ganz privat
aus: »Blätter« 2/2008
1967 – lang, lang ist’s her – bestätigte das Bundesverfassungsgericht letztmalig das Alleinvermittlungsrecht der damaligen Bundesanstalt für Arbeit (BA) – mit überzeugenden und im Grunde bis heute geltenden Argumenten.1 Dieses Alleinvermittlungsrecht leitet sich dem Gericht zufolge aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes (Art. 20) her und gehört zu der dem Staat obliegenden Daseinsvorsorge.