Ausgabe Februar 2008

Arbeitsvermittlung ganz privat

1967 – lang, lang ist’s her – bestätigte das Bundesverfassungsgericht letztmalig das Alleinvermittlungsrecht der damaligen Bundesanstalt für Arbeit (BA) – mit überzeugenden und im Grunde bis heute geltenden Argumenten.1 Dieses Alleinvermittlungsrecht leitet sich dem Gericht zufolge aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes (Art. 20) her und gehört zu der dem Staat obliegenden Daseinsvorsorge. Daneben gilt es, so das Bundesverfassungsgericht damals, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die etwa 90 Prozent aller Erwerbstätigen ausmachen und zur Sicherung ihrer Lebensgrundlage auf den Verkauf ihrer Arbeitskraft angewiesen sind, bei der Suche nach einem Arbeitsplatz vor Ausbeutung und vor der Ausnutzung von Notlagen und Unerfahrenheit zu schützen. Die sich hieraus ergebenden Aufgaben seien nur von einer einheitlichen neutralen Vermittlungseinrichtung zu erbringen, da nur diese einen umfassenden Überblick über den gesamten Arbeitsmarkt, ein bundesweites Netz von einheitlich organisierten Vermittlungseinrichtungen sowie Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit, einheitliche Qualifikation des Personals und Schutz vor Übervorteilung und Abhängigkeit böte.

Inzwischen sind private Arbeitsvermittlung – und private Zeitarbeitsfirmen – allerdings im Zuge der neoliberalen Restrukturierung hoffähig geworden und breiten sich immer mehr aus; private Akteure gewinnen in diesen Bereichen eine immer größere Relevanz.

Sie haben etwa 13% des Textes gelesen. Um die verbleibenden 87% zu lesen, haben Sie die folgenden Möglichkeiten:

Artikel kaufen (1€)
Digitalausgabe kaufen (10€)
Anmelden

Aktuelle Ausgabe März 2026

In der März-Ausgabe spannt sich der Bogen von der Antike bis zur Gegenwartskrise: Markus Linden zeigt, wie die Neue Rechte Platon und Cicero für ihre antiliberale Propaganda vereinnahmt. Maike Albath beleuchtet, wie Giorgia Meloni der italienischen Rechten ein vermeintlich harmloses, mütterliches Image verleiht. Antje Schrupp bilanziert die Politik der Gleichstellung und fragt, wie weibliche Freiheit in einem postpatriarchalen Zeitalter neu gedacht werden kann. Zum Holocaust-Gedenktag fordert die Auschwitz-Überlebende Tova Friedman in einem eindringlichen Appell entschlossenes Handeln gegen den wieder aufblühenden Antisemitismus. Eva Illouz diskutiert mit Dieter Thomä, wie im Schatten des Gazakrieges die Voraussetzungen für eine friedliche Zukunft in Nahost geschaffen werden könnten. Wolfgang Zellner analysiert, wie Europa angesichts des drohenden Zerfalls der Nato seine Souveränität bewahren kann. Robert Misik plädiert für einen radikalen Linksliberalismus als Antwort auf den rechten Autoritarismus. Und während Jochen Ahlswede 15 Jahre nach Fukushima vor einer Entmachtung der Atomsicherheitsbehörden warnt, fragt Frank Adloff, wie sich eine ökologische Zukunft trotz multipler Krisen offenhalten lässt.

Zur Ausgabe Probeabo

Weitere Artikel zum Thema

Flucht vor der Verantwortung: Lieferkettengesetze am Ende?

von Merle Groneweg

Der 11. September erinnert nicht nur an den Einsturz des World Trade Centers in New York, sondern auch an eine der schwersten Katastrophen in der Textilindustrie: den Brand in der Fabrik Ali Enterprises in Karatschi, Pakistan.

Ohne EU-Mindestlohn kein soziales Europa

von Roland Erne

Nach Jahren antisozialer Politik infolge der Finanzkrise von 2008 standen soziale Fragen in der vergangenen Legislatur der EU wieder weiter oben auf der Agenda. Zwischen 2022 und 2024 verabschiedeten das EU-Parlament und der Rat seit langem wieder mehrere soziale EU-Gesetze, darunter die Richtlinie über „angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union“.

Drei Millionen ohne Abschluss: Was tun?

von Maike Rademaker

Die Zahl war lediglich einen Tag lang einige Schlagzeilen wert: Rund 2,9 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 34 Jahren hierzulande haben keinen Berufsabschluss. Maike Rademaker analysiert Gründe und Lösungsansätze.