Rechtswidriger Lebensschutz
aus: »Blätter« 8/2002
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. Juni 2002 (Aktenzeichen: VI ZR 136/01) hat einen bizarren Ausgangsfall. Eine bayerische Ärztin teilte einem Paar die zu erwartende Behinderung ihres Fötus nicht mit und verhinderte dadurch seine von den Eltern für diesen Fall geplante Abtreibung.