Bundeswehr im Kampf nach innen
aus: »Blätter« 11/2008
Am 5. Oktober 2008 einigte sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung auf die Erweiterung von Art. 35 Grundgesetz. Mit zwei zusätzlichen Absätzen sollten die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Bundeswehr nun auch im Innern eingesetzt werden kann – was eine kategoriale verfassungsrechtliche Zäsur bedeutet hätte.