Digitale Bürgerrechte – von Karlsruhe nach Brüssel
aus: »Blätter« 4/2010
Nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung brach am 2. März großer Jubel unter den Datenschützern aus. Dabei wurde allerdings übersehen, dass die Entscheidung einen entscheidenden Haken hat: Denn die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist auch nach dem Urteil weiterhin in Kraft.