Nachsitzen! Das Ludin-Urteil oder Konsequenzen der versäumten Trennung von Kirche und Staat
aus: »Blätter« 11/2003
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 24. September entschieden, dass ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, bei gegenwärtiger Gesetzeslage nicht rechtens ist. (Vgl. www.bverfg.de/entscheidungen.) Die zum Teil erbittert geführten Kontroversen um die Kopftuch-Frage sind mit dem Urteil keineswegs beigelegt.