Von Tüchern und Köpfen
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 24. September entschieden, dass ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, bei gegenwärtiger Gesetzeslage nicht rechtens ist. (Vgl. www.bverfg.de/entscheidungen.) Die zum Teil erbittert geführten Kontroversen um die Kopftuch-Frage sind mit dem Urteil keineswegs beigelegt. Im Gegenteil: Der Karlsruher Richterspruch fordert die Bundesländer auf, im Konflikt zwischen der individuellen Glaubensfreiheit und dem staatlichen Neutralitätsgebot "eine für alle zumutbare Regelung", so Vizepräsident Winfried Hassemer, zu finden. Die beiden folgenden Beiträge befassen sich mit zwei zentralen Aspekten: den Umgang mit Glaubensgemeinschaften in einer pluraler werdenden Gesellschaft sowie den Umgang mit Minderheiten und ihren Rechten. Von welchen Schwierigkeiten speziell die Islam-Debatte in Deutschland geprägt ist, zeigt der Beitrag Eberhard Seidels in diesem Heft. - D. Red.
Zwei Frauen chatten am Tag der Karlsruher Urteilsverkündung im Muslim- Forum: "Salam Aleykum. Mit dem Urteil haben sie sich ja elegant aus der Affäre gezogen. Ob die Länder jetzt auch eigene Gesetze machen können, die das Ganze verbieten? ... Werden sie allerdings auch den Schülerinnen verbieten Kopftücher zu tragen? Ich glaube, das trauen sie sich nicht, oder? Insha Allah ... wassalam, Fatima.