Ausgabe Februar 2026

Absolutismus vs. Aufarbeitung

Sexualisierte Gewalt in der katholischen Kirche

Kreuz auf einem Wörterbuch mit dem Wort »Missbrauch«, Symbolfoto: IMAGO / Christian Ohde

Bild: Kreuz auf einem Wörterbuch mit dem Wort »Missbrauch«, Symbolfoto: IMAGO / Christian Ohde

Als Anfang 2010 die ersten Fälle sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche bekannt wurden, war die öffentliche Empörung groß. Vonseiten der Kirche hingegen folgte jahrelanges Schweigen. Erst zehn Jahre später setzte sie in allen Bistümern Kommissionen zur Aufarbeitung ein. Doch deren Arbeit kollidiert immer wieder mit den tradierten Machtstrukturen in der Kirche – mit teils gravierenden Folgen für die Betroffenen.

Es hat sich etwas getan in der katholischen Kirche im Umgang mit sexuellem Missbrauch – aber es hat gedauert.« So fasst der »Südwestrundfunk« Ende Oktober 2025 den Umgang mit sexualisierter Gewalt im Bistum Trier zusammen. Anlass war die Studie der dortigen Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung (UAK) des sexuellen Missbrauchs. Zugleich stellte auch die UAK Augsburg das Ergebnis ihrer dreijährigen Arbeit im Bistumsarchiv Augsburg vor. Im Dezember folgte die Studie aus dem Bistum Passau.[1] Diese Kommissionen sind drei von insgesamt 23 unabhängigen Aufarbeitungskommissionen, die die deutschen Bistümer seit 2020 einberufen haben. Grundlage für ihre Arbeit ist die »Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in Deutschland«[2] (GE).

Schon elf Jahre zuvor, im Dezember 2009 wandte sich Matthias Katsch mit zwei weiteren ehemaligen Schülern des jesuitischen Berliner Canisius-Kollegs an den damaligen Schulleiter Pater Klaus Mertes, um ihm von Missbrauchserfahrungen in den 1970er Jahren zu berichten. Mertes hält die drei Männer für glaubwürdig und lädt 600 ehemalige Schüler ein, ihm von weiteren Missbrauchserfahrungen zu berichten. Damit war der Damm gebrochen: Mit Klaus Mertes gab es endlich eine verantwortliche Person, die den Betroffenen Glauben schenkte, und die bereit war, die Verantwortung für diese Taten zu übernehmen. Mertes wollte aufklären und aufarbeiten, nicht verharmlosen und vertuschen, was ihm andere Verantwortliche in der Kirche übelnahmen. Endlos lange waren nicht die Taten das Thema, sondern der Überbringer der schlechten Nachricht. 

Die öffentliche Empörung Anfang 2010 war gewaltig: Die damaligen Bundesjustiz- sowie die Bundesfamilien- und Bildungsministerinnen des Bundes – Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Kristina Schröder und Annette Schavan – luden Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und gesellschaftlich relevanten Gruppen zu einem Runden Tisch ein. Den Vorsitz übernahm die ehemalige Bundesfamilienministerin Christine Bergmann, die später zur ersten Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ernannt wurde. Doch eine entscheidende Gruppe fehlte: die Betroffenen. Diese gründeten daraufhin den Eckigen Tisch, der kantig und sperrig sein sollte – und arbeiten bis heute hart daran, dass ihre Erfahrungen nicht nur endlich wahrgenommen, sondern auch anerkannt werden.[3]

Wie bei einer Flut brachen 2010 die Dämme des Schweigens: In einer ersten Welle berichteten ehemalige Schüler[4] verschiedener Ordensinternate von ihren Missbrauchserfahrungen. Die Orden und auch erste Bistümer, wie Trier und Regensburg, beauftragten Rechtsanwaltskanzleien oder unabhängige Forschungsinstitute mit der Aufklärung. In einer zweiten Welle rückte die sexualisierte Gewalt in nicht-kirchlichen Einrichtungen wie der Odenwaldschule in Hessen in den Fokus, die von den Verantwortlichen mit pseudo-sexualpädagogischen Argumenten legitimiert wurde. Zwei Betroffene hatten bereits in den 1990er Jahren auf den Missbrauch hingewiesen.[5] Geglaubt wurde ihnen damals nicht. Es folgten ehemalige Bewohner kirchlicher Heime, die als Kinder und Jugendliche massiver körperlicher, sexualisierter und seelischer Gewalt ausgesetzt waren. Auch wenn die Debatte um die Heimerziehung der 1950er und 1960er Jahre schon älter ist, erhalten die ehemaligen »Heimkinder« erst zu diesem Zeitpunkt wirklich Gehör für ihre Schilderungen. Schließlich melden sich Menschen zu Wort, die als Kinder und Jugendliche in ihren Pfarrgemeinden sexualisierte Gewalt erfuhren, darunter auch zunehmend Frauen, die als Kinder und Jugendliche missbraucht wurden. 

Bereits ein Jahr später, Anfang 2011, glaubte die Mehrheit der Bischöfe, so Christoph Fleischmann damals in den »Blättern«[6], der Sturm sei vorbei und der Ruf der Kirche durch öffentliche Reuebekenntnisse wiederhergestellt. Doch an den Strukturen, die sexualisierte Gewalt in Kirchen ermöglichten, hatte sich nichts verändert – und von wirklicher Aufarbeitung war keine Spur zu sehen, geschweige denn von Entschädigung.

Die Betroffenen bleiben außen vor

Wesentlicher Grund dafür war, dass die Betroffenen in der kirchlichen und auch öffentlichen Diskussion kaum eine Rolle spielten. Sie wurden häufig gebraucht, um die Anliegen anderer zu transportieren. So unterschrieben im Frühjahr 2011 – sicherlich in guter Absicht – 144 Professorinnen und Professoren das Memorandum »Kirche 2011 – Ein notwendiger Aufbruch«[7], mit dem sie einen offenen Dialog über die Gründe und Folgen des Missbrauchsgeschehens einforderten. Doch der Missbrauch war nur Anlass, um bekannte und aus ihrer Sicht berechtigte Forderungen öffentlich zu machen, wie eine stärkere Beteiligung der Gläubigen an der kirchlichen Entwicklung, eine verbesserte Rechtskultur, die Anerkennung der Gewissensfreiheit und ein Ende der »Solidarität mit den ›Sündern‹«. Die Betroffenen kommen lediglich zu Beginn des Memorandums vor, dann nicht mehr. Ihr Leid wird ge- oder leider eher missbraucht. 

Die nächsten sieben Jahre (2011–2018) sind geprägt von innerkirchlichen Debatten darüber, ob Missbrauch in der Kirche als Tat von einzelnen, »verirrten« Personen zu werten sei, oder ob es strukturelle Gründe gibt, die ihn begünstigen. Der erste Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) an das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) zur Klärung dieser Fragen scheitert im Januar 2013. Im zweiten Anlauf liefert die sogenannte MHG-Studie, benannt nach den Standorten der drei beteiligten Forschungsinstitute in Mannheim, Heidelberg und Gießen, erste Antworten. Als die Ergebnisse im September 2018 vorgestellt werden, wirken viele Bischöfe tief erschüttert. Erwartet hatten sie, dass der Anteil der Täter in ihrer Kirche niedriger sei als in der Gesamtbevölkerung. Doch die Studie zeigt: Das Gegenteil trifft zu.[8]

Einzelne Bistümer beginnen, eigene Studien in Auftrag zu geben, die immer wieder zum gleichen Ergebnis führen: Die Zahlen sind erschreckend, die Reaktion des jeweiligen Ortsbischofs gleich: Er ist entsetzt und bittet um Entschuldigung. Auch wenn es Personen wie den ehemaligen Speyerer Generalvikar Andreas Sturm gibt, der Verantwortung übernimmt und aus der römischen Kirche austritt[9], so bleibt es ein »Missbrauch mit System«, das einer »absolutistischen Monarchie ähnelt«, wie Doris Reisinger kritisiert.[10]

Der Bischof, genauer: der Diözesan- oder Ortsbischof, hat in seinem Bistum das letzte Wort und untersteht dem Papst. Die meisten Ordensgemeinschaften hingegen sind direkt dem Papst rechenschaftspflichtig. Beide unterstehen allerdings dem Jurisdiktionsprimat des Papstes. Dieses beruht auf dem päpstlichen Beschluss »Pastor aeternus«, den das Vatikanische Konzil 1870 bestätigte. Dieser Beschluss wurde von dem deutschen Jesuiten Josef Wilhelm Carl Kleutgen theologisch vorbereitet, der im Jahr 1862 vom obersten Kirchengericht als Häretiker verurteilt wurde, da er als Beichtvater über Jahre mehrere Nonnen eines Klosters in Rom sexuell missbraucht hatte. Für zwei Jahre wurde er aus Rom verbannt, doch schon ein Jahr später wird er zurückgeholt, weil seine Expertise für die Erarbeitung von »Pastor aeternus« gebraucht wurde. Ein verurteilter Mann, der Frauen spirituell von sich abhängig machte, um sie sexuell zu missbrauchen, lieferte die theologische Begründung für die gegenwärtige päpstliche Macht.[11] Sexueller Missbrauch und Missbrauch von Macht sind, wie der Fall Kleutgen zeigt, keine alleinigen Probleme der heutigen Zeit, sondern manifester Teil der römischen Kirche. Sie hat sich im Kern seit dem 19. Jahrhundert nicht geändert. Hans Küng kam bereits 2011 zu dem Schluss: »Diese Kirche ist todkrank«.[12] Der Absolutismus und der Klerikalismus verhindern ihre Genesung. 

Kein gemeinsames Vorgehen bei der Aufarbeitung 

So rumort es 2017/2018 in der römisch geprägten Kirche. Reformkräfte fordern zur Umkehr und Erneuerung auf.[13] Der synodale Weg soll helfen, die notwendigen Strukturveränderungen anzustoßen, doch ohne Erfolg. Immerhin – die Daten der MHG-Studie zwingen die Deutsche Bischofskonferenz zum Handeln. Mit der »Gemeinsamen Erklärung« (GE) verpflichten sich die 27 deutschen Ortsbischöfe, unabhängige Kommissionen zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in ihren Diözesen einzurichten und dabei Betroffene einzubeziehen. Die GE benennt als zentrale Kriterien für den Erfolg von Aufarbeitung »Unabhängigkeit, Transparenz sowie Partizipation von Betroffenen«.[14]

Nach der GE soll eine Kommission aus sieben Personen bestehen: zwei Betroffene und fünf Expertinnen und Experten aus den Fachgebieten Justiz, Wissenschaft, Fachpraxis und öffentlicher Verwaltung. Von diesen fünf Personen sollen höchstens zwei beim Bistum beschäftigt sein. Die Landesregierungen sollen die anderen Expert:innen vorschlagen. Doch schlussendlich werden alle Mitglieder vom Bischof berufen. Und während die Kommission nach fünf Jahren einen Abschlussbericht vorlegen soll, werden die Kommissionsmitglieder nur für drei Jahre benannt. Eine wiederholte Berufung ist zwar möglich, aber nicht Pflicht, sprich: Ein missliebiges Kommissionsmitglied kann einfach ausgetauscht werden. Damit sind die UAK vom Willen und Wollen der Bischöfe abhängig – von der versprochenen Unabhängigkeit kann keine Rede sein. Mit fatalen Folgen für die Aufklärung, wie sich jüngst in drei ostdeutschen Bistümern zeigte. 

So hat der Berliner Erzbischof Koch Ende Mai 2025 die Interdiözesane Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs (IKA) für die (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Görlitz und für die Militärseelsorge aufgelöst. Seine Begründung: Die Kommission sei nach dem Rücktritt von zwei Mitgliedern im Mai nicht mehr arbeitsfähig gewesen. Allerdings verschwieg Koch, dass er es nach dem Rücktritt dreier Mitglieder im Jahr 2024 entgegen der Regelung der Gemeinsamen Erklärung und trotz mehrfacher Bitten des IKA-Vorsitzenden Andreas Hilliger abgelehnt hatte, neue Mitglieder zu berufen. Nach den Rücktritten im Mai hatte die IKA immer noch fünf Mitglieder und hätte weiterarbeiten können. Die GE sieht weder eine Mindestanzahl für eine Kommission noch deren Auflösung durch den Ortsbischof vor. Der Konflikt durch die Nichtberufung neuer Mitglieder wurde also von Bischöfen geschaffen, einen mehrfach eingeforderten Konfliktlösungsmechanismus gibt es bis heute nicht. Was bleibt, ist die absolutistische Macht des Bischofs: Er ist das Gesetz, und er kann die Aufarbeitung beenden. So die Erklärung des Pressesprechers des Erzbistums Berlin in einem Schreiben vom 3. November 2025 an den Autor. Demnach haben sich die Bischöfe darauf verständigt, die »Amtszeit der verbliebenen Mitglieder in der IKA zum 31. Mai 2025« zu beenden. Die GE spielt für die Entscheidung der Bischöfe keine Rolle. Eine Anhörung der Beteiligten gibt es nicht. So handeln absolutistische Herrscher. 

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, hält die Auflösung der IKA-Ost für rechtswidrig. Sie kritisierte das Vorgehen der Bischöfe massiv. Auf ihren Ansprechpartner bei der DBK, den Missbrauchsbeauftragten Bischof Helmut Dieser, kann sie sich jedoch nicht verlassen. Dessen Pressesprecher verweist vielmehr darauf, dass die Umsetzung gemäß der GE bei den jeweiligen (Erz-)Bistümern liege. Bischof Dieser tut also nichts, sondern überlässt es seinen Mitbrüdern, diesen Konflikt zu lösen oder auszusitzen. Öffentlichkeit und Politik nehmen diesen Angriff auf die unabhängige Aufarbeitung nicht wirklich wahr. Stattdessen kürzt der Haushaltsausschuss des Bundestages der UBSKM notwendige Mittel.[15]

Und die Betroffenen? Mal wieder vergessen

Und was sagen die anderen UAKs zu der Auflösung einer Kommission? Nicht viel. Nach einer Tagung im Oktober 2025 erklärte der Bundesvorstand der UAK-Vorsitzenden: »Übereinstimmend wurde festgestellt, dass das gewählte Verfahren im konkreten Fall der IKA-Ost die einmalige Ausnahme sein müsse und weder durch die GE begründet noch im Sinne der Unabhängigkeit der Aufarbeitungskommissionen sein könne.«[16] Das war’s. Wie »ihre« Bischöfe urteilen die Kommissionsvorsitzenden ohne Anhörung des entlassenen IKA-Vorsitzenden oder des aufgelösten Betroffenenbeirats Ost (BBR-Ost).

Mit der IKA-Ost haben die Bischöfe der drei Diözesen zugleich stillschweigend auch den BBR Ost aufgelöst. Diese Entscheidung teilen sie diesem jedoch nicht einmal direkt mit. Erst als ein Mitglied des BBR-Ost einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Tagung stellt, wird ihm per Mail mitgeteilt, dass auch der BBR-Ost aufgelöst sei. Und das absolutistische Verhalten geht weiter: Jetzt plant Erzbischof Koch eine »unabhängige« Kommission gemeinsam mit dem Bistum Görlitz. Bischof Heinrich Timmerevers aus dem Bistum Dresden-Meißen plant eine eigene. Beide behaupten, dass sie im Kontakt mit der UBSKM stünden. Dort nachgefragt, gibt es eine sehr diplomatische Antwort: »Wir sind weiter im Gespräch mit den Bistümern und können hier aktuell keine weiteren Bewertungen vornehmen.« Nach einem gemeinsamen, einheitlichen Vorgehen klingt diese Antwort nicht. Was nebenbei auffällt: Weder die IKA-Ost noch der BBR-Ost verfügen über eigene finanzielle Mittel. Sie waren finanziell vom Bistum abhängig. Andere Bistümer haben für »ihre« UAKs eigene Haushaltsmittel eingeplant, die diese selbst bewirtschaften. Und es fällt auf, dass es in den beiden anderen Ost-Bistümern Erfurt und Magdeburg gar keinen Betroffenenbeirat gibt. Auch im Beirat der Deutschen Bischofskonferenz fehlen Betroffene aus östlichen Bistümern. Dabei ist die Aufarbeitung in den ehemaligen DDR-Bistümern besonders schwierig, weil es hier staatlichen und kirchlichen Gewaltmissbrauch gab. Die Expertise von Betroffenen wäre hier besonders hilfreich.

Die versprochene Transparenz gibt es nicht

Und schließlich scheitert die proklamierte Aufarbeitung am letzten versprochenen Grundsatz: der Transparenz. Von dieser kann nicht die Rede sein. Wer sich über die Arbeit der UAKs in den deutschen Bistümern informieren will, muss sich die Informationen im Netz mühsam zusammensuchen. Hinzu kommt, dass die UAKs sehr unterschiedlich arbeiten, ihre Zwischenberichte sind nicht miteinander vergleichbar. Eine Verständigung zwischen den Kommissionen, was Aufarbeitung bedeutet, wer sie leistet, welche Aufgaben die Kommissionen haben und wie sie ihre Ergebnisse darstellen sollen, gibt es nicht.[17]

Dieses Kaleidoskop an unterschiedlichen Herangehensweisen wird bei der Vergabe der Studien über sexuellen Missbrauch in den einzelnen Bistümern fortgesetzt. Auch deren Ergebnisse sind nicht miteinander vergleichbar, weil der untersuchte Zeitraum, die untersuchten Akten, die methodische Vorgehensweise oder der thematischen Zugang – historisch, juristisch, psychosozial – sehr unterschiedlich sind. Es gibt keine Zusammenarbeit, um Studien inhaltlich miteinander zu verknüpfen. Die Orden bleiben außen vor, eine verbindlich vereinbarte Kooperation mit dem Ausschuss für unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bereich von Ordensgemeinschaften (AUAO) existiert nicht. So hängt die Zusammenarbeit vom Engagement einzelner Kommissionsmitglieder ab.

Wer eine Übersicht über die laufenden und abgeschlossenen Studien der Bistümer und der Orden sucht, findet sie nicht bei der DBK, sondern nur beim Erzbistum Paderborn.[18] Auch die versprochene Zwischenevaluation nach drei Jahren scheiterte, weil die erhobenen Daten unbrauchbar waren. Das Kriterium »Transparenz« hat die DBK bisher eindeutig verfehlt.[19]

Was bleibt: Die vereinbarten grundlegenden Kriterien für Aufarbeitung – Transparenz, Unabhängigkeit und Partizipation der Betroffenen – werden von der DBK nicht eingehalten. Das schmerzt, denn viele UAKs leisten vor Ort wertvolle Arbeit. Sie sind beeindruckend engagiert. So wird sich vor Ort einiges zugunsten der Betroffenen ändern. Allerdings fokussiert sich die Arbeit der UAKs bisher fast ausschließlich auf die Vergangenheit. Fragen wie »Welche Rolle spielt das kirchlich geprägte Bild von Männlichkeit bei der sexualisierten Gewalt und wie kann dies verändert werden«, werden nicht gestellt und somit auch nicht beantwortet.[20] Letztlich bleibt die Erkenntnis, dass Veränderungen immer vom Wohlwollen des örtlichen Bischofs abhängen. Was dieser heute in seinem Bistum ermöglicht, wird kirchenweit durch die Entscheidung des Berliner Erzbischofs infrage gestellt. Er macht deutlich: Wohlwollen kann in Willkür umschlagen. Doch Wohlwollen und Willkür können keine Grundlage für das Handeln gegen sexuelle Gewalt und Machtmissbrauch in einer demokratisch verfassten Gesellschaft sein. Spätestens jetzt sind Politik und Zivilgesellschaft gefordert, das zarte Pflänzchen »Aufarbeitung« in den Kirchen und in anderen gesellschaftlichen Institutionen bis hin zu den Familien zu stärken. Auch in den Ländern werden Beauftragte gegen sexualisierte Gewalt gebraucht, denn die Kirche wird eine Aufarbeitung, die diesen Namen auch verdient, nicht alleine schaffen: Aufgrund ihrer absolutistischen Strukturen kann sie weder die Unabhängigkeit der Kommissionen noch eine transparente Arbeit garantieren. Eine solche aber ist dringend nötig, um den Betroffenen sexualisierter Gewalt nachhaltig zu helfen – und zwar unabhängig vom Wohlwollen oder der Abwehr der jeweiligen Ortsbischöfe.
 

[1] Vgl. Missbrauch im Bistum Trier: Neue Studie beleuchtet Amtszeiten von Marx und Ackermann, swr.de, 30.10.2025; Bistum Augsburg. Unabhängige Aufarbeitungskommission veröffentlicht Missbrauchsstudie, bistum-augsburg.de, 30.10.2025; Marc von Knorring und Anna Karoline Matschl, Sexueller Missbrauch und körperliche Gewalt. Übergriffe auf Minderjährige durch katholische Geistliche im Bistum Passau 1945–2022, uni-passau.de, 18.12.2025.

[2] DBK, »Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in Deutschland«, dbk.de, 28.4.2020.

[3] Bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen sind bis Ende 2025 3085 Erst- und Folgenanträge eingegangen, 2825 wurden entschieden; insgesamt wurden knapp 77 Mio. Euro als Anerkennungsleistungen bezahlt. Vgl. Wir für Sie, anerkennen-kirche.de.

[4] Anfangs waren es fast ausschließlich Männer, die sich meldeten, weil die Ordensschüler fast ausschließlich männlichen Ordensnachwuchs rekrutieren sollten.

[5] Jürgen Dehmers (alias: Andreas Huckele): Wie laut soll ich denn noch schreien? Die Odenwaldschule und der sexuelle Missbrauch, Reinbek 2011; Andreas Huckele, Macht, Sexualität, Gewalt – Gesellschaftliche, politische und pädagogische Konsequenzen aus den Missbrauchsskandalen, Reinbek 2013.

[6] Christoph Fleischmann, Katholische Herrenmoral, in »Blätter«, 4/2021, S. 16–19.

[7] »Kirche 2011: Ein notwendiger Aufbruch«. Memorandum von Theologieprofessoren und -professorinnen zur Krise der katholischen Kirche, wir-sind-kirche.at.

[8] Christiane Florin, Katholische Kirche: Missbrauch ohne Strafe?, in: »Blätter«, 11/2018, S. 13–16.

[9] Andreas Sturm, Ich muss raus aus dieser Kirche, weil ich Mensch bleiben will, Freiburg 2022.

[10] Doris Reisinger, Missbrauch mit System. Das Ringen um die Zukunft der katholischen Kirche, in: »Blätter«, 5/2021, S. 105–111.

[11] Hubert Wolf, Die Nonnen von Sant’ Ambrogio, München 2013, hier: S. 421–434.

[12] Hans Küng, »Die todkranke Kirche«, in: »Blätter«, 9/2011, S. 39–48.

[13] So die Präambel der Satzung »Synodaler Weg«, synodalerweg.de.

[14] »Gemeinsame Erklärung...«, a.a.O.

[15] Haushaltsausschuss streicht Mittel für den Fonds Sexueller Missbrauch, aufarbeitungskommission.de, 14.11.2025.

[16] Bundesvorstand der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen, Pressemitteilung, 17.11.2025.

[17] Bernhard Scholten, Drei Jahre Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in den deutschen Bistümern der römisch-katholischen Kirche, in: »Verhaltenstherapie und psychosoziale Praxis«, 4/2023, S. 595-604.

[18] Diese Arbeit hat die Kommission für kirchliche Zeitgeschichte in Paderborn geleistet: Sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche: Studien und Gutachten, kirchliche-zeitgeschichte-paderborn.de.

[19] Bernhard Scholten, Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche – Evaluation misslungen.

[20] Lukas Meyer-Blankenburg, Ein Jahr nach dem Pelicot-Urteil – Wie wechselt die Scham die Seite? SWR, Das Wissen, Sendung vom 16.12.2025.

Aktuelle Ausgabe März 2026

In der März-Ausgabe spannt sich der Bogen von der Antike bis zur Gegenwartskrise: Markus Linden zeigt, wie die Neue Rechte Platon und Cicero für ihre antiliberale Propaganda vereinnahmt. Maike Albath beleuchtet, wie Giorgia Meloni der italienischen Rechten ein vermeintlich harmloses, mütterliches Image verleiht. Antje Schrupp bilanziert die Politik der Gleichstellung und fragt, wie weibliche Freiheit in einem postpatriarchalen Zeitalter neu gedacht werden kann. Zum Holocaust-Gedenktag fordert die Auschwitz-Überlebende Tova Friedman in einem eindringlichen Appell entschlossenes Handeln gegen den wieder aufblühenden Antisemitismus. Eva Illouz diskutiert mit Dieter Thomä, wie im Schatten des Gazakrieges die Voraussetzungen für eine friedliche Zukunft in Nahost geschaffen werden könnten. Wolfgang Zellner analysiert, wie Europa angesichts des drohenden Zerfalls der Nato seine Souveränität bewahren kann. Robert Misik plädiert für einen radikalen Linksliberalismus als Antwort auf den rechten Autoritarismus. Und während Jochen Ahlswede 15 Jahre nach Fukushima vor einer Entmachtung der Atomsicherheitsbehörden warnt, fragt Frank Adloff, wie sich eine ökologische Zukunft trotz multipler Krisen offenhalten lässt.

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