Einigkeit und Recht und Unrecht
aus: »Blätter« 6/1992
Zum zweitenmal innerhalb eines halben Jahrhunderts steht die deutsche Justiz vor dem Problem einer juristischen Vergangenheitsbewältigung. 1945 begann die Aufarbeitung des NS-Unrechts, 1990 die des DDR-Unrechts. Es ist Zeit für eine Zwischenbilanz. Dem Vergleich mit der Verfolgung von NS-Unrecht kann man nicht aus dem Wege gehen, auch wenn es grundlegende Unterschiede gibt.