Eine west-östliche Orientierungshilfe
Bis zum 9. November 1989 schienen die Hochschulbeziehungen zwischen beiden deutschen Staaten langfristig geregelt. Das Kulturabkommen vom 6. Mai 1986 1) steckte den Rahmen für den Austausch von StudentInnen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ab. In diesem Abkommen bzw. dem darauf basierenden Arbeitsprogramm 2) waren die Austauschkontingente festgelegt. Danach konnten Studierende in die speziellen Kontingente für die Teilnahme an künstlerischen und wissenschaftlichen Veranstaltungen (Arbeitsplan Art. 12, Art. 1.1) für Forschungs- (Art. 2.1) und Bildungsmaßnahmen (Art. 3.1) im Gesamtumfang von 3690 Tagen für langfristige und 2160 Tagen für kurzfristige Aufenthalte einbezogen werden. In diesem Programm konkurrieren sie jedoch mit WissenschaftlerInnen und liefen eher am Rande.
Darüber hinaus sah das Arbeitsprogramm für Studierende aus der DDR noch Plätze für 200 Kurzaufenthalte von je 30 Tagen und 100 Aufenthalte von/bis zu 6 Monaten vor.
Noch am 19.12.1989 3) wurde dieses Arbeitsprogramm verlängert und mit vergleichsweise günstigen Konditionen für Studierende von 1500,- DM mtl. für Studienplätze in der Bundesrepublik dotiert.