Schon lange rebellieren einflußreiche Hierarchen, Programmacher und forsche Jungredakteure auch in den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten gegen das ihnen vom Staatsvertrag applizierte Korsett des B i l d u n g s a u f t r a g s. Staatsfern sollte nach der Erfahrung seiner propagandistischen Nutzung im Unterhaltungskostüm durch die Nationalsozialisten, ein jegliches Massenmedium sein und nicht kommerziell. Information und Belehrung heißen die beiden Elemente, die gleichberechtigt neben die Unterhaltung treten sollten, und um die dazu notwendige Unabhängigkeit (politisch und wirtschaftlich) zu sichern, wurde das System der Gebührenfinanzierung eingeführt. Faktisch sind, seit der Einführung des zweiten Programms und vollends mit dem Auftauchen der privaten Konkurrenz und der sie legitimierenden juristischen Konstruktion des d u a l e n S y s t e m s, d.h. des gesetzlich geregelten Nebeneinanders von privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern, kommerzielle Kriterien bei der Programmgestaltung längst überall ausschlaggebend. Aus der Koexistenz ist ein harter Verdrängungswettkampf geworden.
In der Juni-Ausgabe deutet Andreas Püttmann den Aufstieg der Rechten als Ausdruck einer tiefgreifenden kulturellen Krise und eines entgrenzten Narzissmus. Meron Mendel plädiert für eine Pluralisierung der Erinnerungskultur, die nicht nur warnt, sondern auch verbindet. Angesichts des gegenwärtigen autoritären Umbruchs entwirft Franziska Brantner einen neuen Liberalismus, der Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zusammendenkt. Nina Kolleck erklärt, warum die Nutzung von Social Media kein Privatproblem ist und die Verantwortung für deren gravierende Folgen zuvorderst bei den Plattformbetreibern liegt. Carola Lentz würdigt die Geschichte des Goethe-Instituts und die demokratische Qualität seiner Kulturarbeit, die heute zunehmend in das Fahrwasser rauer Machtpolitik gerate. Wolfgang Zellner lotet in einer von Ordnungszerfall und Großmachtkonkurrenz geprägten Welt die Handlungsspielräume Europas aus, während Wolfgang Kaleck fragt, wie sich das Völkerrecht gegen Trump verteidigen – und weiterentwickeln – lässt.