Mit dem Ende 1991 in Maastricht durch den Rat der EG beschlossenen "Vertrag über die Europäische Union" ist zum einen das ökonomische Integrationsziel, die Schaffung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, verbindlich festgelegt worden. Zum anderen wurden die Voraussetzungen und Stufen zur Verwirklichung dieses gigantischen Projekts definiert. Die erste Stufe begann, kaum bemerkt, zum 1. Juli 1990, übrigens zeitgleich mit der Einführung der DM-Währung in den neuen Bundesländern. Charakteristika dieser ersten Stufe waren: Stärkung des Gouverneurausschusses (Notenbankenpräsidenten); volle Liberalisierung der Geld- und Kapitalmärkte (mit Ausnahmen für die Länder im Süden) "multilaterale Überwachung" vor allem zur Vermeidung exzessiver Defizite bei den staatlichen Etats in den Mitgliedsländern. Zum 1. Januar 1994 startete dann vertragsgemäß die zweite Stufe zur Etablierung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Wichtigste Aufgaben dieser Etappe sind: Totales Verbot der Finanzierung des öffentlichen Sektors über Notenbankenkredite sowie die Einrichtung des Europäischen Währungsinstituts (EWI). Dabei ist hervorzuheben, daß der Prozeß der Konvergenz der nationalen Notenbankenverfassungen schneller vorankam als vertraglich vorgesehen.
Alle paar Jahrzehnte erlebt Europa einen Moment, an dem seine politischen Strukturen nicht mehr in die Zeit passen. Diese Momente haben die EU zu dem gemacht, was sie heute ist.