Von den Frankfurter Dokumenten zum Bonner Grundgesetz
Innerhalb von vier Wochen wurde im Juli 1948 der Weg zum Grundgesetz frei - obwohl es am Anfang des Monats noch nicht danach aussah. Wolfgang Benz beschreibt, wie es möglich wurde, daß statt eines provisorischen "Zweckverbandes" ein "Staat", der westdeutsche Teilstaat mit fester Einbindung in den Westen, gegründet werden konnte. Zur Vorgeschichte vgl. den Beitrag des Autors in der Juni-Ausgabe: "Einheit durch Spaltung? Verfassungsdiskussionen im viergeteilten Deutschland". - D. Red.
Am 1. Juli 1948 wurden den westdeutschen Länderchefs im IG-Farben-Haus, dem Frankfurter Hauptquartier der Amerikaner, die Grundlinien der Londoner Empfehlungen in Gestalt der drei "Frankfurter Dokumente" mitgeteilt. Das geschah in recht zeremonieller Form: Jeder der drei Militärgouverneure verlas eines der drei Dokumente, General Lucius D. Clay das erste, das die verfassungsrechtlichen Bestimmungen enthielt, General Sir Brian Robertson das zweite über die Länderneugliederung und General Pierre Koenig deklamierte in scharfem Ton das dritte Dokument, in dem die Grundzüge eines Besatzungsstatuts fixiert waren. Die Ministerpräsidenten erhielten die Schriftstücke dann in deutscher Übersetzung.