Ausgabe Oktober 2001

Akteneinsicht light

Die Situation ist paradox: Da startet die Bundesregierung einen Anlauf, endlich Abschied zu nehmen vom hergebrachten Prinzip der "Amtsverschwiegenheit" und arbeitet an einem Gesetzentwurf für eine transparentere Verwaltung. Jeder Bürger soll ein Recht auf Akteneinsicht erhalten, so wie es in den USA, Kanada oder den skandinavischen Ländern schon seit Jahrzehnten der Fall ist. Aber dieser Vorgang wird in der bundesdeutschen Öffentlichkeit, die schließlich von einem solchen Recht profitieren würde, kaum zur Kenntnis genommen. Doch vielleicht ist es einigen Beteiligten auch ganz recht, dass die möglichen Nutznießer einer wichtigen politischen Reform gar nichts mitbekommen von dem, was da gerade im Hause Otto Schilys diskutiert wird. Denn der Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG), den das Innenministerium im Sommer vorgelegt hat, bleibt weit hinter den Erwartungen zurück und in wesentlichen Punkten unter dem Niveau bereits existierender Landesgesetze zur Informationsfreiheit, die Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg erlassen haben.

Bisher beschränkt sich in Deutschland das Recht auf Akteneinsicht auf einige wenige Spezialfälle. Betroffene können in eigener Sache nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz Auskunft begehren.

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