Seit dem Beginn der aktuellen Sozialstaatsreformen und insbesondere seit Verabschiedung des Hartz-IV-Gesetzes mehren sich die Stimmen, die den bundesdeutschen Sozialstaat in Gefahr sehen. Eindeutig ist, dass wir uns in einer Transformationsphase befinden, die die bundesdeutsche Variante des Sozialversicherungsstaates auf mehr Markt und weniger Staat ausrichtet und das ihm zugrunde liegende Geschlechterarrangement verändert. Frauen wie Männer sollen nun vollzeiterwerbstätig sein und Kinder in öffentlichen Einrichtungen ganztags betreut werden. Gleichzeitig sollen diejenigen, die dem neuen Erwerbsarbeitsmodell nicht entsprechen oder sich auf dem Markt mangels regulärer Arbeitsplatzangebote nicht behaupten können, zum einen durch Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II vor Armut geschützt werden und zum anderen mittels Ein-Euro- oder Mini-Jobs die Aufgaben kostengünstig übernehmen, die in den 60er Jahren noch von Haus- und Ehefrauen kostenlos erbracht wurden: Kinder- und Altenbetreuung, am Gemeinwohl orientierte Arbeiten, Dienstleistungen aller Art. Aber nicht nur die Erwerbsarbeitslosen werden zu schlecht bezahlten, entprofessionalisierenden Tätigkeiten verpflichtet. Die Transformation von bezahlter Arbeit und sozialer Sicherung spiegelt sich auch in der regulären Erwerbsarbeitswelt. Der im 19.
Es währte nur sehr kurz: Das erst im Januar 2023 eingeführte Bürgergeld ist schon wieder Geschichte. Am 5. März beschloss der Bundestag zahlreiche Verschärfungen gegenüber Grundsicherungsbeziehenden.