Mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum 1. Januar 2007 ist die Osterweiterung der Europäischen Union vorerst abgeschlossen. Die nunmehr aus 27 Ländern bestehende EU stellt einen Wirtschaftsraum dar, der durch beträchtliche ökonomische Unterschiede gekennzeichnet ist, bei einer gleichzeitig zumindest formal sehr weitgehenden Integration von Kapital-, Güterund Arbeitsmärkten.
Dass der gemeinsame Binnenmarkt eine erhebliche zwischenstaatliche Koordinierung oder gar Harmonisierung erfordert, lässt sich an kaum einem Politikfeld so gut studieren wie an jenem der Steuerpolitik. Der Handlungsbedarf in diesem Bereich hat mit den Erweiterungsrunden der Jahre 2004 und 2007 noch an Dringlichkeit gewonnen, da Länder der EU beitraten, deren Wohlstandsniveau jenes der etablierten EUStaaten zum Teil deutlich unterschreitet. Die Steuerpolitik spielt eine wichtige Rolle für die Standortpolitik der Neumitglieder, die mit ihrer Hilfe zum ökonomischen Entwicklungsstand der alten EU-Länder aufzuschließen versuchen. Das Resultat ist ein sich verschärfender steuerlicher Wettbewerb.
Mit Bulgarien und Rumänien sind nun zwei sogenannten Niedrigsteuerländer EU-Mitglieder geworden.