Ausgabe September 2012

Die Schlacht um Damaskus: Syrien und das Völkerrecht

Der 17. März 2011 dürfte für Syrien ein historisches Datum werden, ein tiefgreifender Einschnitt in die Geschichte der seit 1963 von der Baath-Partei und dem Assad-Clan beherrschten Republik. Was mit einer Demonstration für die Freilassung verhafteter Kinder in der südsyrischen Stadt Daraa wie die Fortsetzung des Arabischen Frühlings begann, ist inzwischen in einen blutigen Bürgerkrieg umgeschlagen. Der Ausgang ist ungewiss, selbst wenn das politische Ende von Präsident Baschar al-Assad und der Einparteienherrschaft so gut wie besiegelt zu sein scheint.

Die Auseinandersetzungen haben schon lange den Rahmen eines innersyrischen Aufstandes gegen die Regierung in Damaskus gesprengt und die Grenzen zu den Nachbarländern überschritten. Die Flüchtlinge, die in täglich ansteigender Zahl das Land in Richtung Libanon, Jordanien, Türkei und Irak verlassen, haben eine Situation heraufbeschworen, die dem UN-Sicherheitsrat in vergleichbaren Fällen die Legitimation verschaffte, Maßnahmen zur Wiederherstellung des Friedens zu ergreifen. 1981 war dies der Fall, als er den im Norden des Irak lebenden Kurden zu Hilfe kam und sie vor den Angriffen Saddam Husseins mit der Einrichtung eines sicheren Hafens („save haven“) schützte.

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