Ausgabe Februar 2017

Wer bellt, muss auch beißen wollen

Immer wieder trifft das Bundesverfassungsgericht wichtige Entscheidungen in europäischen Fragen, zuletzt in Sachen CETA. Dabei sorgt Karlsruhe für ein Minimum an demokratischer Mitsprache, scheut aber den offenen Konflikt mit der Regierung. Ob dies angesichts des Drucks der Märkte ausreicht, bezweifelt der Richter Christopher Hörster.

Erneut fällte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Oktober letzten Jahres eine seiner viel beachteten Entscheidungen zur Europäischen Union. Es lehnte darin die Eilanträge ab, die gegen das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) gerichtet waren.

Die Auseinandersetzung um CETA bildete einen vorläufigen Höhepunkt in der sich zuspitzenden Konfrontation um den Erhalt der Demokratie. Und in dieser spielen die Karlsruher Richter immer häufiger eine entscheidende Rolle.

CETA ist nichts weniger als ein Frontalangriff auf die Demokratie: So sieht das Vertragswerk nicht nur vor, dass Wirtschaftsvertreter in den Gesetzgebungsprozess eingebunden werden, noch bevor die Parlamente über die Entwürfe beraten können. Es schafft obendrein einen unabhängigen und von jeder demokratischen Kontrolle losgelösten Gesetzgeber: Sobald CETA in Kraft tritt, darf ein „gemischter Ausschuss“ aus „Vertretern der EU und Kanadas“ Änderungen des Vertragswerks beschließen, die die teilnehmenden Staaten umsetzen müssen.

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