Von dem im Grundrechtsteil des Grundgesetzes in den Artikeln 1 bis 19 erfaßten Grundrechtsbestimmungen sind es fünf, die von Ausländern nicht beansprucht werden können, die also ausdrücklich als "Deutschen-Rechte" formuliert sind. In der Nummernfolge des Grundgesetzes sind dies: - die Versammlungsfreiheit (Art. 8): "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln", - die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9): "Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden", - die Freizügigkeit (Art. 11): "Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet", - die Berufsfreiheit (Art. 12): "Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen" und - das Auslieferungsverbot (Art. 16/2): "Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden". Dazu kommt das im Grundgesetz nicht ausdrücklich genannte, aber aus ihm zu erschließende "grundrechtsähnliche" aktive und passive Wahlrecht, das mit der seit 1993 bestehenden Ausnahme für die Kommunalwahlbeteiligung von EU-Bürgern - wie international im Fremdenrecht üblich ebenfalls nur den eigenen Staatsangehörigen vorbehalten ist.
In der November-Ausgabe ergründen Carolin Amlinger und Oliver Nachtwey die Anziehungskraft des demokratischen Faschismus. Frank Biess legt die historischen Vorläufer von Trumps autoritärer Wende offen – ebenso wie die Lebenslügen der Bundesrepublik. Daniel Ziblatt zieht Lehren aus der Weimarer Republik für den Umgang mit den Autokraten von heute. Annette Dittert zeigt, wie Elon Musk und Nigel Farage die britische Demokratie aus den Angeln zu heben versuchen. Olga Bubich analysiert, wie Putin mit einer manipulierten Version der russischen Geschichte seinen Krieg in der Ukraine legitimiert. Ute Scheub plädiert für die Umverteilung von Wohlstand – gegen die Diktatur der Superreichen. Sonja Peteranderl erörtert, inwiefern sich Femizide und Gewalt gegen Frauen mit KI bekämpfen lassen. Und Benjamin von Brackel und Toralf Staud fragen, ob sich der Klimakollaps durch das Erreichen positiver Kipppunkte verhindern lässt.