Das Thema "Internationale Strafjustiz" hält augenblicklich den modernen Medienkonsumenten in Atem. Erfährt er heute, daß "Milosevic vor die Schranken der internationalen Gerechtigkeit" geführt wurde, so morgen, daß Pinochet zwar nicht wegen "Verrücktheit", so doch wegen "leichter Demenz" verhandlungsunfähig sei. Im Wechselbad der Gefühle soll ihn dann die fernöstliche Nachricht trösten, das Rote-Khmer-Tribunal in Kambodscha rücke näher. Der Bürger des deutschen Rechtsstaats allerdings wähnt sich angesichts der "Mauerschützenurteile" gegen Krenz und andere - sogar international abgesegnet durch den Straßburger Gerichtshof - auf soliderem Boden. So unterschiedlich die erwähnten Fallkonstellationen auf den ersten Blick sein mögen, sie haben eines gemeinsam. Individuen handelten hier in amtlicher Eigenschaft, nämlich als Staatsorgane mit politischer Zielsetzung, und sollen hierfür individuell zur Verantwortung gezogen werden.
Das politische Element kennzeichnet ihre Handlungen: Erhaltung Serbiens (Milosevic), Abwehr kommunistischer Subversion (Pinochet), der neue sozialistische Mensch (Pol Pot), ökonomisches Überleben der DDR (Mauerschützen) und so weiter.