Nach langen Verhandlungen trat im September vergangenen Jahres die erste Stufe der Föderalismusreform in Kraft. Bekanntlich war die Föderalismus- Kommission im Dezember 2004 zunächst gescheitert, weil über die Neuordnung der Bildungskompetenzen zwischen Bund und Ländern keine Einigung erzielt werden konnte. Ziel der Reform, über deren zweite Stufe derzeit verhandelt wird,1 ist die Entflechtung von Bundes- und Landesangelegenheiten: Einerseits soll die Macht des Bundesrates im Hinblick auf die Gesetzgebung eingedämmt werden; andererseits sollen die Länder Kompetenzen erlangen, die bisher dem Bund zustanden.
Tatsächlich sind durch die Föderalismusreform die Gewichte deutlich verschoben worden – nämlich hin zu größerer Souveränität der Länder gegenüber dem Bund, auch in finanzieller Hinsicht. Diese Schwerpunktverlagerung ist symptomatisch für eine Situation, in der die Staatseinnahmen systematisch ausgetrocknet werden. Gleichzeitig wird ein Wettstreit um die restlichen Mittel forciert, der gesamtgesellschaftliche politische Gestaltung immer schwieriger macht.
Hinter dieser Strategie steckt das Konzept des „Wettbewerbsföderalismus“: Dabei sollen die Länder mit unterschiedlichen politischen Konzeptionen um die beste Politik konkurrieren oder – weniger euphemistisch formuliert – um die besten Standortvorteile für die Wirtschaft.
Diese Abkehr vom bisherigen Prinzip des kooperativen Föderalismus hat dramatische Konsequenzen.