Als der Staatsvertrag in die Volkskammer eingebracht wurde, habe ich als Fraktionssprecher die Meinung unseres Bündnisses aus Bürgerbewegungen und Grünen eingebracht. Wir haben betont, daß wir zu den beiden Hauptzielen stehen, nämlich Überwindung des bürokratisch-dirigistischen Kommandosystems genannt "Sozialismus" und die Herbeiführung der deutschen Einheit als verfassunggebender Prozeß zwischen zwei gleichberechtigten Partnern. Den Entwurf des Staatsvertrages haben wir aber aus schwerwiegenden Bedenken heraus abgelehnt, nämlich: - es ist kein Vertrag zwischen gleichwertigen Partnern; - ein Staatsvertrag kann nicht ein Zwitter sein aus Wirtschaftsvertrag und Verfassungsersatz; - die DDR legt auf gefährliche Weise die Flanke bloß, indem sie entscheidende Elemente ihrer Souveränität (Finanzhoheit und Wirtschaftshoheit) abgibt, also als völkerrechtlicher Hohlkörper stehenbleibt, ohne daß die deutsche Einheit wirklich staats- und völkerrechtlich gesichert ist, so daß internationale Turbulenzen uns als handlungsunfähiges leckes Schiff übrig lassen könnten; - der Vertrag vergibt das produktive Volksvermögen ohne ausreichenden Gegenwert; - der Vertrag führt zu sozialen Folgen, die wir nicht mittragen.
Zu diesen Punkten mein Kommentar: Daß die DDR völkerrechtlich ein Staat ist, wird wohl niemand bestreiten.